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Aktuelle News aus der Branche

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 © Bosch Thermotechnik GmbH, BuderusMit einer neuen Heizung starten Eigentümer gut in die neue Heizsaison. © Bosch Thermotechnik GmbH, Buderus
 © Bosch Thermotechnik GmbH, BuderusMit einer neuen Heizung starten Eigentümer gut in die neue Heizsaison. © Bosch Thermotechnik GmbH, Buderus
Alles zu Heizkosten, Heizungstausch und Heizungsförderung

Heizsaison 2024/25: Das müssen Eigentümer jetzt wissen

Heizspiegel 2024: Heizkosten gesunken / deutlicher Anstieg allerdings bei Fernwärme
Pünktlich zum Beginn der Heizsaison 2024/25 ist auch der Heizspiegel 2024 erschienen. Er veröffentlicht alljährlich Heizkosten und Energieverbrauch in Privathaushalten sowie das Sparpotenzial bei den Heizkosten. Das Ergebnis für die zurückliegende Heizsaison: Nach wie vor sind die Heizkosten teils erheblich höher als vor der Energiekrise 2022. Heizen mit Wärmepumpe hingegen ist bereits heute deutlich günstiger als mit fossilen Alternativen. Das heißt in Zahlen: Ein durchschnittlicher Haushalt im Mehrfamilienhaus (70-m²-Wohnung) musste im Jahr 2023 für das Heizen mit Gas 1.330 Euro zahlen. Das entspricht einem Rückgang von 10 Prozent (145 Euro) gegenüber dem Vorjahr. Auch die Heizkosten für Wärmepumpen (–28 Prozent), Holzpellets (–20 Prozent) und Heizöl (–19 Prozent) sind deutlich gesunken. Bei Fernwärme gab es allerdings eine Steigerung von 8 Prozent.

Preise für Gas und Heizöl, Holzpellets und Strom
Nach einer Analyse des Vergleichsportals Verivox beginnt die aktuelle Heizsaison günstiger als die vergangene: Die Preise für Erdgas sind im Jahresvergleich um durchschnittlich 6 Prozent gefallen, die Kosten für Heizöl sanken um 23 Prozent. Aktuell liegt der Durchschnittspreis bei 11,41 Cent/kWh für Gas. Ölkunden zahlen derzeit für einen Hektoliter Heizöl rund 92 Euro. Auch der Preis für Holzpellets war im September leicht rückläufig, die Heizkosten liegen hier aktuell bei rund 5,5 Cent pro Kilowattstunde. Die aktuellen Stromkosten liegen bei durchschnittlich 25,8 Cent pro Kilowattstunde, bei speziellen Wärmepumpentarifen auch günstiger. Wichtig hierbei: Wärmepumpen produzieren aus einer Stromeinheit circa drei Wärmeeinheiten. Die kWh-Preise können deshalb nicht direkt mit denen für Gas verglichen werden!

--> Wichtiger Hinweis: Neben dem Brennstoffpreis/Strompreis hängt die Heizkostenrechnung unter anderem davon ab, wie kalt der Winter wird!

Achtung: Immer mehr Fakeshops für Brennstoffe! Auffallend günstige Preise als Köder
Die Verbraucherzentrale NRW warnt zum Start der Heizsaison vor betrügerischen Internetseiten, es gibt immer mehr Fakeshops für Heizöl und Brennholz. Bei auffallend günstigen Preisen sollten Verbraucher deshalb immer misstrauisch werden! Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, vor einer Bestellung die Seriosität des Anbieters sorgfältig zu prüfen und bei ungewöhnlichen Zahlungsbedingungen, insbesondere bei Vorkasse, äußerst skeptisch zu sein. Erkennen können Verbraucher betrügerische Seiten zum Beispiel an erfundenen Gütesiegeln oder dem fehlenden Impressum. Vor einer Bestellung sollten Verbraucher:innen folgende Punkte in einem Internet-Shop genau checken:

  • Gibt es mehrere – darunter auch kundenfreundliche – Zahlungsarten oder bleibt am Ende des Bestellvorgangs nur die Vorkasse übrig? Auf der sicheren Seite sind Verbraucher:innen, wenn sie Waren nur bei Online-Händlern ordern, die mehrere kundenfreundliche Zahlungsarten bis zum Klick auf den Kauf-Button zur Verfügung stellen. Sicher sind zum Beispiel Zahlungen auf Rechnung oder per Lastschrift. Bei der Zahlung auf Rechnung muss erst gezahlt werden, wenn die Ware angekommen ist. Bei Zahlung per Lastschrift kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen lang rückgängig gemacht werden.
  • Gibt es eine überprüfbare Anbieteradresse im Impressum?
  • Werden Angebot und Preis mit allen erforderlichen Details angegeben?
  • Werden Lieferbedingungen und -kosten ausreichend dargestellt?
  • Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und darin Hinweise zum Widerruf vorhanden?
  • Wird mit einem vertrauenswürdigen Gütesiegel wie z.B. "Trusted Shop Guarantee" (Trusted Shops), "s@fer-shopping" (TÜV Süd) und "Geprüfter Onlineshop EHI" (EHI Retail Institute GmbH) geworben? --> Wichtig: Eine zuverlässige Orientierung bieten solche Siegel jedoch nur, indem man auf das Logo klickt und dadurch auf die Homepage des Prüf-Unternehmens weitergeleitet wird.

Kostenlosen Fakeshop-Finder nutzen: Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale NRW sucht mittels einer künstlichen Intelligenz ständig gezielt nach Fakeshops im Internet. Dazu werden verschiedene Merkmale, die sehr oft bei unseriösen Shops zu finden sind, geprüft – etwa ein fehlendes Impressum, eine Umsatzsteuer-ID, die es gar nicht gibt, aber auch technische, sprachliche und strukturelle Merkmale. Verbraucher:innen geben unter www.fakeshop-finder.nrw einfach die URL des Shops ein, für den sie sich interessieren, und erhalten nach wenigen Sekunden ein Ergebnis in Ampel-Form: Rot bei einer eindeutigen Warnung, Gelb als Hinweis, vor der Bestellung genauer hinzusehen und Grün, wenn alles in Ordnung ist.

Heizungsförderung: Zuschuss rückt für selbstnutzende Eigentümer in greifbare Nähe
Für selbstnutzende Eigentümer im EFH werden die Zuschüsse der Heizungsförderung bald ausgezahlt: Ab dem 30.9.2024 können sie nach erfolgtem Heizungstausch ihre Nachweise bei der KfW einreichen. Diese werden geprüft - das dauert voraussichtlich 2 bis 5 Wochen - und im Anschluss der Zuschuss ausgezahlt. Die ersten Fördermittel werden am 31. Oktober ausgezahlt.

Alle anderen Eigentümer müssen sich noch gedulden: Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und WEG mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum können ihre Nachweise voraussichtlich im November 2024 einreichen. Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen in WEG, die Maßnahmen am Sondereigentum umsetzen, müssen mit der Nachweiseinreichnung und Zuschussauszahlung noch bis Februar 2025 warten.

Wichtig für alle, die Zuschüsse für ihre neue Heizung beantragen möchten: Seit Anfang September gilt das reguläre Antragsverfahren, der Förderantrag muss vor Beginn der Sanierung eingereicht werden!

Erste Statistik zur Heizungsförderung: Zur KfW-Heizungsförderung liegen inzwischen erste Zahlen vor. Wenig überraschend ist, dass knapp 68 Prozent der Antragsteller:innen die Förderung für eine Luftwärmepumpe beantragen. Deutlich unerwarteter ist aber eine andere Zahl: Gut 25 Prozent der Anträge entfallen auf Luft-Luft-Wärmepumpen, die auch als Split-Klimageräte bekannt sind. Das Heizen mit Klimaanlage ist hierzulande noch nicht so bekannt, kann aber zum Beispiel als Ersatz für eine Nachtspeicherheizung oder Einzelöfen eine gute Lösung sein.

Warum Gasheizung und Ölheizung keine Zukunft haben: CO2-Preis steigt 2025 weiter an
Fast 280.000 Gas- und Ölheizungen wurden im ersten Halbjahr 2024 installiert. Was mit Blick auf die aktuellen Brennstoffpreise nach einer guten Idee klingt, kann künftig ganz schön teuer werden! Ab 1. Januar 2025 steigen die Kosten für eine Tonne Kohlendioxid um zehn Euro auf 55 Euro. Der Anteil des CO2-Preises je Liter leichtes Heizöl beläuft sich dann auf rund 17 Cent. Im Vergleich zu 2024 steigen die durch den CO2-Preis verursachten Kosten für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 2.000 Litern Heizöl von 287 Euro auf 350 Euro im Jahr. Die Zusatzkosten für einen Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden steigen rechnerisch von 194 Euro im Jahr 2024 auf 237 Euro im Jahr 2025 an.

Schon ab 2027 könnten die Kosten dann noch weiter steigen: Mit Einführung eines europäischen Emissionshandels für Brennstoff wird das Heizen mit Öl und Gas wohl deutlich teurer werden. Davon geht das Münchner Forschungsinstitut für Wärmeschutz aus. Auch das GEG 2024 enthält noch eine mögliche Kostenfalle für neue Öl- und Gasheizungen: Ab 2029 müssen sie schrittweise mit Bioöl / Biogas betrieben werden.

--> Wichtig zu wissen: Für Wärmepumpen, Pelletheizungen und Fernwärme fällt der CO2-Preis dagegen nicht an.

Nachrüstpflicht für alte Kaminöfen bis Ende 2024
150 Milligramm Feinstaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas - diese Grenzwerte für Kamine und Kachelöfen legt das Bundes-Immissionsschutzgesetz fest. Werden die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid vom Ofen überschritten, haben Eigentümer bis Ende 2024 drei Möglichkeiten: Sie können ihren Kamin beziehungsweise Kachelofen mit einem neuen Filter nachrüsten, den Ofen erneuern oder aber stilllegen.


Mit freundlicher Genehmigung von Energie-Fachberater.de
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